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Mutterschaftsgeld verstehen und beantragenWährend der gesetzlichen Mutterschutzfristen in den Wochen vor und nach der Geburt sichert das Mutterschaftsgeld das Einkommen. Das Wichtigste zu den Voraussetzungen und wie Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld und Schwangerschaft
Bitte reichen Sie uns dafür das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ein. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld Teil 1 können Sie bequem über "Meine TK" stellen. Oder über die TK-App, "Nachricht an die TK", Stichwort "Mitteilung Schwangerschaft. Sie können uns die Bescheinigung auch gern per Post zusenden.
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Mit der restlichen Auszahlung bekommen Sie automatisch die Bescheinigung für Ihr Elterngeld per Post. Die Bescheinigung kann nicht vorher ausgestellt werden.
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Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes hängt unter anderem davon ab, was Sie beruflich machen. Die verschiedenen Varianten erklären wir im Folgenden.
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Wenn Sie uns die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag einreichen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen Ihrer Schutzfrist. Diese sogenannte Abschlagszahlung überweisen wir frühestens 50 Tage vor Ihrem mutmaßlichen Entbindungstag.Beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld einfach online:
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Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für werdende Mütter. Es soll den Einkommensverlust während der Mutterschutzfrist kompensieren. Jedoch nicht jeder hat Anspruch. Ausgeschlossen von dieser Regel sind Beamte, Adoptivmütter, Familienversicherte, Bürgergeldempfangende sowie Selbstständige ohne Einkommen.
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Häufige Fragen zu Mutterschaftsgeld, Entbindung und Mutterschutz
Damit wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zahlen können, benötigen wir die Geburtsurkunde oder einen alternativen Geburtsnachweis Ihres Kindes. Einfach bei "Meine TK" hochladen und fertig. Oder Sie senden uns die Urkunde per Post.
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Für viele Frauen und ihre Familien kann eine Fehlgeburt körperlich und seelisch sehr belastend sein. Manche Frauen brauchen danach Zeit, um zur Ruhe zu kommen und um sich zu erholen. Seit dem 1. Juni 2025 haben sie ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.
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Die Schutzfrist kann sich nur verlängern. Kommt das Kind früher zur Welt, werden die Tage, die deshalb an der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt fehlen, an die Schutzfrist nach der Geburt gehängt. Wird Ihr Kind später geboren als angenommen, verlängert sich die Schutzfrist um diese Tage. Der Beginn der Schutzfrist bleibt bestehen, das Ende der Schutzfrist wird durch den tatsächlichen Entbindungstermin ermittelt - 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes.
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Ihr Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag und endet acht oder 12 Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten.
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Ihre sogenannte Schutzfrist endet generell acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. Wenn Sie jedoch eine Früh- oder Mehrlingsgeburt hatten, verlängert sich Ihre Schutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen.Informieren Sie uns über die Geburt Ihres Kindes gern online - so können Sie uns gleich auch alle Unterlagen für die Zahlung Ihres restlichen Mutterschaftsgeldes übermitteln.
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Beschäftigungsverbote werden durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Man unterscheidet zwischen einem individuellen und einem generellen Verbot.
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Es kommt darauf an, ob Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt hat, Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder Ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet. Mehr zu allen drei Varianten lesen Sie im Folgenden.
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Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss des Arbeitgebers. Beides wird in der regulären Höhe gezahlt.
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Als TK melden wir dem Finanzamt automatisch verschiedene Entgeltersatzleistungen, zum Beispiel das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld. Eine umfassende Auflistung sowie weitere Informationen rund um die Meldung von Entgeltersatzleistungen finden Sie im Artikel.
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