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Mein Ehepartner oder meine Partnerin ist nicht gesetzlich versichert. Kann ich mein Kind trotzdem bei der TK familienversichern?
Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert, können Sie gemeinsame Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern.Sie können Ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wennIhr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 6.450 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen im Monat hat oderIhr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Ihrer Partnerin.Treffen diese Bedingungen nicht für Sie zu, können Sie für Ihr Kind eine freiwillige Versicherung bei uns abschließen. Lassen Sie sich dazu von uns beraten: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).Weitere Informationen zum Beispiel zur Höhe der Beiträge finden Sie unter Häufige Fragen für freiwillig Versicherte
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