StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotSchwangerschaft und FamilieLeistungen bei Schwangerschaft & GeburtKünstliche Befruchtung
Künstliche BefruchtungDie TK bezuschusst verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus. Erfahren Sie mehr zu der Höhe, den Voraussetzungen und wie Sie den TK-Zuschuss erhalten.
Welche Kosten übernimmt die TK für eine künstliche Befruchtung?Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten beim TK-versicherten Ehepartner oder der Ehepartnerin. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mehrere Zusatzleistungen.1. TK-Zusatzleistung: Weiterer Zuschuss zum EigenanteilFür vollständige Behandlungsversuche bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro.2. TK-Zusatzleistung: Assisted Hatching und TESEAb 1. Januar 2026 bezuschussen wir bei weiblichen Versicherten ab 37 Jahren das Asissted Hatching (die sogenannte Schlüpfhilfe) einmalig mit bis zu 200 Euro. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Bei Ihnen wird eine ICSI oder IVF durchgeführt undes wurden bereits erfolglose Versuche dieser Methode trotz guter Erfolgschancen durchgeführt oderSie haben eine messbar verdickte Zona pellucida oderes wurden Embryonen nach einer Kryokonservierung von Eizellen nach einer Krebserkrankung verwendet.Bei männlichen Versicherten beteiligen wir uns ab 1. Januar 2026 an den Kosten der testikulären Spermienextraktion (TESE), wenn diese medizinisch begründet ist. Sie erhalten einmalig einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.3. TK-Zusatzleistung: Versuche mit kryokonservierten EizellenWerden bei einer von uns genehmigten Behandlung überzählige und kryokonservierte Eizellen aus einem vorherigen Versuch übertragen, übernehmen wir für diesen Versuch ebenfalls 50 Prozent der vertraglichen Kosten.Wichtig: Die Kostenübernahme erfolgt alternativ zu einem sogenannten "Frischzyklus" und wird an die Höchstzahl der Versuche angerechnet. So erhalten Sie den TK-Zuschuss für ZusatzleistungenVor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung an uns schickenBitte senden Sie den Behandlungsplan für die Kinderwunschbehandlung im Original vorBeginn der Behandlung per Post an uns: Techniker Krankenkasse 20905 HamburgNach der Behandlung: Weiteren Zuschuss erhaltenFür den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK",Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg hochladen: Jetzt Rechnung online einreichenOder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.
Weitere Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung durch Bund oder LänderEventuell zahlen Bund und Länder weitere Zuschüsse. Informationen dazu erhalten Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Rest muss das Paar selbst aufbringen.
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die TK die Kosten für künstliche Befruchtung?Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die TK muss den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigen.Das Paar muss verheiratet sein.Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner:innen verwendet werden.Beide Beteiligten müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Frauen müssen zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung jünger als 40 Jahre, Männer jünger als 50 Jahre sein.Zusätzlich muss die Ärztin oder der Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Nach 3 erfolglosen Versuchen ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr wahrscheinlich.Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt die Ärztin oder der Arzt.
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