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Schwangerschaftsabbruch
Häufige Fragen
Ja, wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Vergewaltigung erfolgt. Die Kosten werden direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet. Ob die Schwangerschaft medikamentös oder operativ beendet wird, ist für die Kostenübernahme nicht wichtig. Für einen Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes übernehmen wir in der Regel keine Kosten.
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Am schnellsten bekommen Sie die Kostenübernahmebescheinigung, wenn Sie in einer unserer Kundenberatungen vorbeikommen. Bitte bringen Sie Ihre letzte Gehaltsbescheinigung und einen Kontoauszug mit. Für die Kostenübernahme muss Ihr Einkommen unter der individuell für Sie berechneten Einkommensgrenze liegen.
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