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Welche Leistungen erhalte ich bei einer Schwangerschaft mit erhöhtem Überwachungsbedarf oder besonderen Risiken? Sie erhalten alle Vertragsleistungen, die medizinisch notwendig sind. Welche Untersuchungen das genau sind, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Diese Leistungen werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Erhalten Sie eine Privatrechnung, ist eine Kostenbeteiligung leider nicht möglich.
Mögliche Leistungen: Kürzere UntersuchungsintervalleZusätzliche UltraschalluntersuchungenNicht-invasiver Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13,18 und 21Chorionzottenbiopsie ab der elften Schwangerschaftswoche, eine Untersuchung auf Stoffwechselerkrankungen und Erbgutveränderungen Ihres KindesFruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) ab der 13. SchwangerschaftswocheFruchtwasserspiegelung (Amnioskopie)CTG (Kardiotokographie) vor der 28. Schwangerschaftswoche: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin registriert hier die Herzschlagfrequenz Ihres Kindes, zeichnet sie auf und überprüft Ihre Wehentätigkeit.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.