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Alternative Medizin Viele Menschen vertrauen auf natürliche Heilmethoden als Therapieform. Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen verschiedene Naturheilverfahren an.
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Alternative Arzneimittel
Nutzen Sie dafür am besten unseren Service in "Meine TK" oder der TK-App.  Für die Erstattung von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen phytotherapeutischen (sogenannte pflanzlichen), homöopathischen und anthroposophischen Medikamenten brauchen wir ein ärztliches Rezept oder einen Ausdruck des E-Rezeptes und die Rechnung der Apotheke. 
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Wir zahlen unseren Versicherten ab zwölf Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind.
Vollständige Antwort
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.
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Ja, wir erstatten TK-Versicherten ab zwölf Jahren die Kosten für viele alternative Arzneimittel, die apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Wir übernehmen für diese Medikamente bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.
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Bei alternativen Arzneimitteln handelt es sich um verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) oder der "anthroposophischen" Medizin (ein Bereich der alternativen Heilkunde).
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Es gibt einige Medikamente, die trotz unserer Satzungsleistung nicht erstattet werden können. Informieren Sie sich hier, welche alternativen Arzneimittel dies sind.
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Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in einigen Fällen ein Kassenrezept für pflanzliche Medikamente erhalten. Die Kosten werden dann direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
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Fragen zur Akupunktur
Bei welchen Ärztinnen und Ärzten kann ich Akupunktur über die Versichertenkarte erhalten? Übernimmt die TK die Kosten für Akupunktur? Bei welchen Erkrankungen übernimmt die TK die Kosten für Akupunktur?
Fragen zu Homöopathie & Heilpraxen
Wie finde ich einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die an dem TK-Vertrag zur Homöopathie teilnimmt? Übernimmt die TK die Kosten für homöopathische Behandlungen? Übernehmen wir die Kosten bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker? Übernimmt die Techniker die Kosten für Chirotherapie und manuelle Therapie in einer Heilpraxis?
Fragen zur Osteopathie
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. 
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Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst und dies muss vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt werden. Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben und durch einen entsprechenden Ausbildungsnachweis belegen können. 
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Laden Sie die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung einfach über "Meine TK" oder die TK-App hoch.
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Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathen und Osteopathinnen gibt es leider nicht. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Anbieter oder einer Anbieterin. Nutzen Sie dafür einfach die im Folgenden genannten Links.
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Alle TK-Versicherten erhalten den Zuschuss zur Osteopathie unter denselben Voraussetzungen - auch Kinder. 
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Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.
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Die Osteopathin oder der Osteopath muss eine bestimmte Qualifikation nachweisen können und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder zumindest durch die Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten.
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Jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt kann die ärztliche Bescheinigung formlos ausstellen. Es ist wichtig, dass sie vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde und dies auch auf der Bescheinigung aufgedruckt ist. Außerdem sollte noch "Osteopathische Behandlung" vermerkt sein. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine formlose Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
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