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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Alternative Medizin Osteopathie Wie lang kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen?
Wie lang kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen? Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.
Wenn Sie die Kostenerstattung statt die Behandlung über die Versichertenkarte gewählt haben Wohin schicke ich meine Rechnung, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe?
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