StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenAlternative MedizinOsteopathieWie lang kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen?
Wie lang kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen?
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.Wenn Sie die Kostenerstattung statt die Behandlung über die Versichertenkarte gewählt haben Wohin schicke ich meine Rechnung, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe?
Die TK verwendet Cookies, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Website-Besuch zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und der Übersicht der Cookies auf tk.de . Dort können Sie Ihre Einstellungen jederzeit nachträglich anpassen.
Details anzeigenDetails ausblenden
Sicherheit (erforderlich)
Wir authentifizieren Sie für einen sicheren Login, gewährleisten eine optimale Funktionalität der Website und speichern Ihre Cookie-Einstellungen.
Funktion
Wir stellen die Website auf allen Geräten optimal dar und erfahren, wie Besucher unsere Seite nutzen, um sie stetig zu verbessern.
Marketing
Wir möchten die Wirtschaftlichkeit unserer Werbemaßnahmen dauerhaft optimieren, indem wir den Erfolg unserer Kampagnen messen, Ihnen möglichst relevante Informationen anzeigen und verhindern, dass Ihnen wiederholt dieselben Werbeanzeigen angezeigt werden.
Dienste
Wir bieten vereinzelt Dienste von anderen Unternehmen (Dritten) an, wie z.B. Google Maps für Kartenansichten oder YouTube für die Anzeige von Videos. Wenn diese Cookies deaktiviert sind, können diese Inhalte nicht angezeigt werden.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.