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Alternative Arzneimittel
Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.
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Nutzen Sie dafür am besten unseren Service in "Meine TK" oder der TK-App.  Für die Erstattung von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen phytotherapeutischen (sogenannte pflanzlichen), homöopathischen und anthroposophischen Medikamenten brauchen wir ein ärztliches Rezept oder einen Ausdruck des E-Rezeptes und die Rechnung der Apotheke. 
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Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.
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