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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Arzneimittel - Fragen und Antworten Alternative Arzneimittel Welche alternativen Arzneimittel zahlt die TK?
Welche alternativen Arzneimittel zahlt die TK? Wir zahlen unseren Versicherten ab zwölf Jahren phytotherapeutische (sogenannte pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind.
Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. Zu den ausgeschlossen Arzneimitteln gehören unter anderem die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.Von Heilpraktikern verordnete Präparate können leider nicht übernommen werden.Eine Übersicht aller alternativen Arzneimittel, die wir übernehmen, können wir leider aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, welche Medikamente erstattet werden können, rufen Sie uns gern unter 0800 - 285 85 85 an. Wichtig: Die maximale Erstattungshöhe pro Versicherten ab zwölf Jahren beträgt 100 Euro pro Kalenderjahr.
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