StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenWas zahlt die TK bei Arzneimitteln?Alternative ArzneimittelWelche alternativen Arzneimittel können nicht erstattet werden?
Welche alternativen Arzneimittel können nicht erstattet werden?
Es gibt einige Medikamente, die trotz unserer Satzungsleistung nicht erstattet werden können. Informieren Sie sich hier, welche alternativen Arzneimittel dies sind.Für Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Darunter fallen unter anderem sogenannte Lifestyle-Medikamente wie zum Beispiel Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.Präparate, die von Heilpraktikern verordnet werden.Alternative Arzneimittel, die Kindern unter zwölf Jahren auf einem grünen Rezept verordnet werden. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt es für medizinisch notwendig hält, kann das nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Arzneimittel jedoch auf einem Kassenrezept (rosa Rezept) verordnet werden. In diesem Fall handelt es sich um eine gesetzliche Leistung, nicht um eine Satzungsleistung und die Kosten werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.Einige wenige Medikamente, die die TK bei Kindern unter zwölf Jahren weder als gesetzliche Leistung noch über die TK-Satzungsregelung bezahlen kann.Wer entscheidet, ob ein Medikament von den Krankenkassen bezahlt wird?Der Gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, bewertet regelmäßig, ob Arzneimittel zweckmäßig und sinnvoll sind. Arzneimittel die eine negative Einschätzung erhalten, werden in die sogenannte Ausschlussliste aufgenommen, positiv bewertete Präparate kommen in den Leistungskatalog. Die Kosten für Arzneimittel, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, dürfen von Krankenkassen nicht übernommen werden.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.