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Wann gilt das Aut-idem-Verfahren?
Der Apotheker oder die Apothekerin darf die Aut-idem-Regelung nur in bestimmten Fällen anwenden. So ist sichergestellt, dass Sie in der Apotheke ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität bekommen, wie das von der Praxis verordnete Arzneimittel .Die Aut-idem-Regelung darf die Apotheke nur in den folgenden Fällen anwenden:wenn Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels identisch sindwenn die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist - zum Beispiel bei Tabletten und Drageeswenn das Mittel für eine gleiche Indikation zugelassen wurdeSo ist sichergestellt, dass Sie ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität bekommen, wie das von der Praxis verordnete Mittel.Als unser Mitglied bekommen Sie dann oft ein Medikament aus den sogenannten Generika-Rabattverträgen. Denn alle Apotheken müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - die Medikamente ausgeben, für die die Krankenkasse des Kunden oder der Kundin Rabattverträge geschlossen hat.
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