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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Was zahlt die TK bei Arzneimitteln? Welche alternativen Arzneimittel zahlt die TK?
Welche alternativen Arzneimittel zahlt die TK? Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.
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Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel: keine Erstattung mehr für Kinder unter 12 JahrenSeit 30. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte für Kinder unter 12 Jahren keine anthroposophischen und homöopathischen Medikamente mehr auf Kassenrezept verordnen. Welche alternativen Arzneimittel können nicht erstattet werden?Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. Zu den ausgeschlossenen Arzneimitteln gehören unter anderem die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.Von Heilpraktikern verordnete Präparate können leider nicht übernommen werden.Eine Übersicht aller alternativen Arzneimittel, die wir übernehmen, können wir leider aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, welche Medikamente erstattet werden können, rufen Sie uns gern unter 0800 - 285 85 85 an.  Wie beantrage ich eine Erstattung für alternative Arzneimittel?
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