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Das zahlt die TK bei Arznei- und Verbandmitteln
Ob und wie viel der Kosten die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an.
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In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.
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Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien. Das ist dann der Fall, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 20 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.
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Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, müssen Sie zehn Prozent des sogenannten Apothekenabgabepreises zuzahlen. Sie zahlen mindestens fünf und maximal zehn Euro, aber nie mehr, als das Mittel selbst kostet.
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