StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenWas zahlt die TK bei Arzneimitteln?Das zahlt die TK bei Arznei- und VerbandmittelnIn welchen Fällen muss ich zu meinem Medikament nichts zuzahlen?
In welchen Fällen muss ich zu meinem Medikament nichts zuzahlen?
In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.Zum Beispiel in folgenden Fällen müssen Sie für Medikamente nichts zuzahlen:Wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist.Wenn es sich um Blut- und Harnteststreifen handelt.Für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn dies auf dem Kassenrezept vermerkt ist.Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.
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