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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Arzneimittel - Fragen und Antworten Empfängnisverhütung und künstliche Befruchtung Übernimmt die TK die Kosten für empfängnisverhütende Mittel?
Übernimmt die TK die Kosten für empfängnisverhütende Mittel? Ja, wir übernehmen die Kosten für Ihr rezeptpflichtiges Verhütungsmittel wie die Antibaby-Pille oder die Spirale, wenn Sie noch keine 22 Jahre alt sind und ein ärztliches Kassenrezept haben.
Gut zu wissen: Ab 18 Jahren leisten Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Den Rest übernehmen wir für Sie. Ab 22 Kostenübernahme bei medizinischer NotwendigkeitAuch nach dem 22. Geburtstag können wir die Kosten übernehmen, wenn das Verhütungsmittel aus medizinischen Gründen verordnet wird, zum Beispiel wenn erst das Verhütungsmittel zusammen mit einem anderen Medikament die Erkrankung wirkungsvoll bekämpft oderwenn während der Einnahme eines Medikaments eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden soll, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden.In diesen Fällen zahlen Sie ebenfalls nur die gesetzliche Zuzahlung. Die Apotheke rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Notfall-VerhütungsmittelNotfall-Verhütungsmittel ("Pille danach") die ärztlich verordnet werden, übernehmen wir ebenfalls.  
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