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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Fahrkosten Muss ich die Fahrkosten vorher genehmigen lassen?
Muss ich die Fahrkosten vorher genehmigen lassen? Fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung, müssen Sie die Fahrkosten in der Regel vorab genehmigen lassen. Schicken Sie uns dafür Ihre ärztliche Verordnung. Diese können Sie bequem in "Meine TK" hochladen.
Schnellzugriff Fahrkosten vorab beantragen Alternativ senden Sie bitte die Verordnung zur Genehmigung im Original an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):  Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Falls Sie keine ärztliche Verordnung haben, lassen Sie sich bitte folgenden Fahrkosten-Antrag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen:  Antrag auf Fahrkostenerstattung - Angaben der Praxis oder Klinik ( PDF, 1.1 MB) In diesen Fällen brauchen Sie keine GenehmigungSie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H", oderSie haben den Pflegegrad 4 oder 5, oderSie haben den Pflegegrad 3 und sind ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt.Besonderheit bei bestimmten BehandlungenBei onkologischen Chemo-, Strahlen- oder Dialysebehandlungen ist eine Genehmigung erforderlich. Es sei denn, Sie gehören zu den oben genannten Personengruppen.Transporte zu ambulanten Behandlungen mit einem Krankentransportwagen müssen immer genehmigt werden, unabhängig davon, ob Sie zu den oben genannten Personen gehören oder nicht.Ärztlich verordnete Fahrten zu einer stationären oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus oder einer ambulanten Operation müssen Sie vorab nicht genehmigen lassen.
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