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Häusliche Kranken- und Intensivpflege Wenn Sie zu Hause medizinisch versorgt werden und zusätzliche Hilfe benötigen, kann die TK Sie mit der häuslichen Krankenpflege und häuslichen Intensivpflege unterstützen.
Häusliche Krankenpflege
Wir übernehmen die Kosten gern - wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 
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Wenn Sie zu Hause medizinisch versorgt werden und zusätzliche Hilfe benötigen, kann die TK Sie mit der häuslichen Krankenpflege unterstützen. Für eine Hilfe im Haushalt, den Sie vorübergehend nicht weiterführen können, steht Ihnen die Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.
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Es gibt verschiedene Formen der häuslichen Krankenpflege. Die Behandlungspflege umfasst zum Beispiel das Wechseln von Verbänden oder das Versorgen einer Wunde. Zur Grundpflege gehört unter anderem die Hilfe bei der Körperpflege oder beim Essen. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählt die Zubereitung von Mahlzeiten, einkaufen oder das Reinigen der Wohnung.
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Im Umfang der häuslichen Krankenpflege ist dies als Einzelleistung nicht vorgesehen. Gegebenenfalls haben Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Informieren Sie sich zu diesem Thema unter folgendem Link.
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Sie benötigen einen Pflegedienst, der die verordneten pflegerischen Aufgaben übernimmt? Um einen geeigneten Pflegedienst vor Ort zu finden, können Sie unsere Online-Suche, den TK-Pflegelotsen, nutzen oder Ihren Arzt oder die TK fragen.
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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Euro pro Verordnung sowie 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Letzteres gilt pro Kalenderjahr maximal für die ersten 28 Tage. Danach müssen Sie nur noch die 10 Euro pro Verordnung zahlen.
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Häusliche Intensivpflege
Wenn Sie künstlich über den Mund oder den Kehlkopf beatmet werden oder wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes einen sehr hohen Bedarf an medizinischen Hilfeleistungen haben. Das bedeutet, dass rund um die Uhr eine geeignete Pflegekraft anwesend sein muss, um Sie in lebensbedrohlichen Situationen zu versorgen.
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Sie erhalten die Verordnung (Muster 62B) für außerklinische Intensivpflege von Ärzt:innen, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert sind. 
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Schicken Sie uns die Erst- oder Folgeverordnung bitte rechtzeitig vor Beginn der geplanten Versorgung im Original an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg. Zusätzlich stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Behandlungsplan aus. Diesen reichen Sie bitte immer zusammen mit der Verordnung bei uns ein.
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Dieser ärztliche Behandlungs-Check erfolgt dort, wo Sie gepflegt werden. Nach dem Check wird alles Wichtige von den Ärzt:innen im Formular "Muster 62A" vermerkt.
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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung zur außerklinischen Intensivpflege. Die Höhe ist davon abhängig, wo Sie versorgt werden.
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