Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung können immer nur in Verbindung mit Behandlungspflege gewährt werden.
Ausnahme: Es besteht im Falle einer schweren Erkrankung, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung, der Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung auch ohne Behandlungspflege. Dann übernehmen wir die Kosten für bis zu vier Wochen - vorausgesetzt, es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor.