Für Ehegatten oder Lebensgefährten, die im Doppelbett schlafen oder für Geschwister, die im Etagenbett schlafen, werden die Kosten für die notwendige Ausstattung des Doppelbettes oder des Etagenbettes übernommen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss auf der ärztlichen Verordnung (Rezept) bescheinigen, dass die Doppelversorgung notwendig ist.
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Darüber hinaus können keine Kosten übernommen werden, zum Beispiel für Ihren Zweitwohnsitz oder für Kinder, deren Eltern getrennt leben.