You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen Erstattungen Allergiker-Bettwäsche Welche Zuzahlungen fallen bei Allergikerbettwäsche für mich an?
Welche Zuzahlungen fallen bei Allergikerbettwäsche für mich an? Alle Versicherten ab dem 18. Geburtstag müssen 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 bis maximal 10 Euro dazu zahlen. Die Zuzahlung ergibt sich aus dem Betrag, den die TK tatsächlich übernimmt.
 
Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt 2 Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze 1 Prozent.Informieren Sie sich ausführlich über Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link: Gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.