You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Alle Versicherten ab dem 18. Geburtstag müssen 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 bis maximal 10 Euro dazu zahlen. Die Zuzahlung ergibt sich aus dem Betrag, den die TK tatsächlich übernimmt.
 

Weitere Details

Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt 2 Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze 1 Prozent.

Informieren Sie sich ausführlich über Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link:

Gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln