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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen Badewannenlifter Übernimmt die TK die Kosten für einen Badewannenlifter?
Übernimmt die TK die Kosten für einen Badewannenlifter? Ja, wir können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür übernehmen: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen den Badewannenlifter verordnen. Außerdem müssen Sie ihn von einem Vertragslieferanten der TK beziehen. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung. 
Schnellzugriff Wie hoch ist meine Zuzahlung zu einem Hilfsmittel? Die Badewannenlifter unserer Lieferanten sind qualitativ hochwertig und praktisch im Gebrauch. Sie haben eine verstellbare Rückenlehne und ein waschbares Bezugsset für die Sitz-und Rückenlehne. Sie bekommen eine Drehhilfe oder eine Dreh- und Übersetzhilfe, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen diese verordnet.
 
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