You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Kostenübernahme für Hilfsmittel Bewegungsschienen Muss ich eine Zuzahlung zur Bewegungsschiene leisten?
Muss ich eine Zuzahlung zur Bewegungsschiene leisten? Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie einmalig zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.
Schnellzugriff Zuzahlung zu Hilfsmitteln
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.