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Elektrostimulationsgeräte
Häufige Fragen
Zu den Elektrostimulationsgeräten gehören das TENS- und das EMS-Gerät. Sie werden zur Behandlung von Schmerzen und zur Muskelstimulation eingesetzt.
Vollständige Antwort
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung aus. Über einen TK-Vertragslieferanten erhalten Sie das Gerät für einen festgelegten Zeitraum zur Miete. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet über die Dauer.
Vollständige Antwort
Um einen TK-Vertragspartner zu finden, nutzen Sie einfach unsere Online-Suche. Klicken Sie dafür in der Suche auf "Weitere" und geben "Elektrostimulationsgeräte" ein.Bitte senden Sie Ihre Verordnung an einen der Anbieter. Dieser rechnet die Kosten für das Gerät direkt mit uns ab.
Vollständige Antwort
Sie zahlen nur den gesetzlichen Anteil von mindestens 5 maximal 10 Euro pro Gerät. Sie erhalten hierzu eine Rechnung von dem Vertragspartner. Alle restlichen Kosten werden direkt mit uns abgerechnet, zum Beispiel Kosten für die Lieferung, Wartung und Reparaturkosten.
 
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