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Welche Zuzahlung fällt für das Elektrostimulationsgerät an? Sie zahlen nur den gesetzlichen Anteil von mindestens fünf maximal zehn Euro pro Gerät. Sie erhalten hierzu eine Rechnung von dem Vertragspartner. Alle restlichen Kosten werden direkt mit uns abgerechnet, zum Beispiel Kosten für die Lieferung, Wartung und Reparaturkosten.
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