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Welche Zuzahlung fällt für das Elektrostimulationsgerät an? Sie zahlen nur den gesetzlichen Anteil von mindestens 5 maximal 10 Euro pro Gerät. Sie erhalten hierzu eine Rechnung von dem Vertragspartner. Alle restlichen Kosten werden direkt mit uns abgerechnet, zum Beispiel Kosten für die Lieferung, Wartung und Reparaturkosten.
 
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