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Hörgeräte, Hörhilfen und Zubehör
Häufige Fragen
Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder -Ärztin untersuchen und eine Verordnung ausstellen. Danach haben Sie die Wahl, ob Sie das Hörgerät über die ärztliche Praxis oder bei einem Unternehmen für Hörgeräte-Akustik bekommen möchten. Beide rechnen die Kosten direkt mit uns ab.
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Wir übernehmen für Hörhilfen bis zu 1.775,30 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Umfang Ihrer Versorgung und davon ab, ob Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder einen Akustiker wenden. Sie zahlen unabhängig davon lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät. Die von uns übernommenen Pauschalen stehen in der Tabelle.
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Batterien und Akkus für Hörgeräte sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Daher dürfen wir keine Kosten dafür übernehmen. Ausnahme: Für versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen wir auch die Kosten für Batterien und Akkus.
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Wenn Sie ein Cochlea-Implantat (CI) nutzen, brauchen Sie regelmäßig passende Batterien. Seit September 2025 bekommen Sie diese über feste Vertragspartner - schnell, einfach und in guter Qualität. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
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Schwerhörige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten digitale Hörhilfen komplett ohne Zuzahlung. Für das erste Hörgerät zahlt die TK bis zu 1.000,00 Euro, bei Hörhilfen für beide Ohren bis zu 2.000,00 Euro. Außerdem tragen wir die Kosten für Batterien, Ohrpass-Stücke und Reparaturen.
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Versicherte unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten. Alle anderen zahlen 10 Prozent des Betrags, den die TK für das Hörgerät bezahlt, allerdings mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
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Ein neues Hörgerät bekommen Sie, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, weil die erforderlichen Ersatzteile vom Hersteller nicht mehr angeboten werden.Ebenso werden Sie neu versorgt, wenn Ihr Hörvermögen sich weiter verschlechtert hat und das vorhandene Hörgerät vom Akustiker nicht mehr so nachgestellt werden kann, um dies auszugleichen.
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Auf jeden Fall sollten Sie zunächst Ihre HNO-Ärztin oder Ihren HNO-Arzt befragen, was Sie beim Schwimmen und Tauchen beachten sollten. Für Kinder, die im Schulunterricht schwimmen gehen, zahlt die TK eine Schwimmschutzotoplastik. Erwachsene tragen die Kosten selbst.
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