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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen Hörgeräte, Hörhilfen und Zubehör Muss ich die Kostenübernahme für ein Hörgerät beantragen?
Muss ich die Kostenübernahme für ein Hörgerät beantragen? Ja, falls Sie das Hörgerät über Ihre ärztliche Praxis erhalten. In dem Fall schicken Sie uns bitte Ihr Original-Rezept an diese Adresse:  Techniker Krankenkasse, 20906 Hamburg (Straße und Hausnummer nicht erforderlich). Falls Sie das Gerät in einem Geschäft für Hörgeräteakustik erhalten, kümmert man sich vor Ort um die Genehmigung.
Sie haben noch kein Rezept? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Hals-Nasen-Ohren-Praxis. Dort wird beurteilt, ob ein Hörgerät medizinisch notwendig ist und Ihnen bei Bedarf eine Verordnung ausgestellt.
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