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Welche Zuzahlungen fallen für ein Hörgerät an? Versicherte unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten. Alle anderen zahlen 10 Prozent des Betrags, den die TK für das Hörgerät bezahlt, allerdings mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese beträgt 2 Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Grenze 1 Prozent.Informieren Sie sich ausführlich über Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können: Befreiung von Zuzahlungen
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