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Rollatoren Bei der TK erhalten Sie hochwertige Rollatoren, die praktisch in der Handhabung sind. Mehr zu TK-Lieferanten, Reparaturen und Zuzahlungen.
Fragen zu Rollatoren
Sie erhalten einen Rollator, wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin diesen verordnet und Sie die Gehhilfe über einen Vertragslieferanten der TK beziehen. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - mindestens 5, höchstens 10 Euro.
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Um einen TK-Vertragspartner zu finden, nutzen Sie einfach unsere Online-Suche. Klicken Sie dafür in der Suche auf "Weitere" und geben "Rollator" ein. 
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Sie können zwischen verschiedenen Rollatoren auswählen. Das haben wir für Sie vertraglich geregelt. Lassen Sie sich die Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten bei Ihnen zuhause erklären.
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Ja, Sie können gegen einen entsprechenden Aufpreis ein anderes Modell oder Zusatzausstattungen für Ihren Rollator wählen. Die Kosten für den Aufpreis zahlen Sie jedoch selbst.
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Setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung, der Ihnen den Rollator zur Verfügung gestellt hat. Dieser wird den Rollator in kürzester Zeit reparieren oder für einen Ersatz sorgen.
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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten Sie zu Beginn der Versorgung eine Zuzahlung. Diese zahlen Sie direkt an den Anbieter. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.
 
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