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RollstühleVon der Verordnung bis zur Reparatur: Das sollten Sie beachten, wenn Sie einen Rollstuhl benötigen.
Fragen zum Rollstuhl
Rollstühle gibt es in vielen verschiedenen Ausstattungen. Sie werden individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Je nach Rollstuhltyp hat die TK unterschiedliche Vertragslieferanten.
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Ja. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl). Wenden Sie sich dann an einen Vertragslieferanten der TK.
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Um einen TK-Vertragspartner zu finden, nutzen Sie einfach unsere Online-Suche. Klicken Sie dafür in der Suche auf "Weitere", geben "Rollstuhl" ein und wählen den passenden Vorschlag aus.
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Sie senden einfach die Verordnung an die Lieferfirma und bekommen Ihren Rollstuhl direkt nach Hause geliefert. Die Rollstühle unserer Vertragsunternehmen sind qualitativ sehr hochwertig, praktisch im Gebrauch. Sie können zwischen verschiedenen Rollstühlen auswählen. Das haben wir für Sie vertraglich geregelt. Lassen Sie sich die Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten bei Ihnen zu Hause erklären.
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Ihr Rollstuhl muss zu Ihnen passen, damit Sie sicher und bequem sitzen können. Die Beraterin oder der Berater erklärt Ihnen vor Ort, woran Sie erkennen, welcher Rollstuhl für Sie der richtige ist.
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Sie bekommen von unseren Vertragspartnern ein Modell, das alle medizinisch notwendigen Ausstattungsmerkmale hat. Sie können gegen einen entsprechenden Aufpreis ein anderes Modell oder Zusatzausstattungen für Ihren Rollstuhl wählen. Die Kosten für die Zusatzausstattung und auch die späteren Reparaturen zahlen Sie jedoch selbst.
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Ja, natürlich. Ihnen oder Ihrer Betreuung wird genau erklärt, wie Sie Ihren Rollstuhl benutzen können.
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Wenn Ihr Rollstuhl repariert, geändert, ersetzt oder überprüft werden muss, setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung, der Ihnen den Rollstuhl zur Verfügung gestellt hat. Dieser wird den Rollstuhl in kürzester Zeit für Sie kostenlos reparieren oder für einen Ersatz sorgen.
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Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, leisten Sie zu Beginn der Versorgung eine Zuzahlung. Diese zahlen Sie direkt an die Lieferfirma. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.
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Wenn Ihr Rollstuhl nicht mehr funktioniert und nicht mehr zu reparieren ist, tauschen wir ihn aus. Wenden Sie sich dafür einfach an Ihr Sanitätshaus. Dieses rechnet die Kosten direkt mit uns ab.
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