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SchlaftherapiegeräteDamit Sie auch bei einer Schlafapnoe gut durch die Nacht kommen: alles zu Kostenübernahme, Zuzahlungen und Beschaffung von Schlaftherapiegeräten.
Fragen zum Schlaftherapiegerät
Sollte für Sie eine Überdruckbeatmung während des Schlafs notwendig werden, verschreibt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein sogenanntes Schlaftherapiegerät - kurz: CPAP-Gerät.
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Wir haben mit unseren Vertragspartnern exklusive Verträge mit Versorgungspauschalen vereinbart. Außer der gesetzlichen Zuzahlung fallen keine weiteren Kosten für Sie an.
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Sie erhalten Ihr Therapiegerät durch die Anbieter, mit denen die TK einen Vertrag geschlossen hat. Um den für Sie passenden Anbieter zu finden, nutzen Sie einfach unsere TK-Vertragspartnersuche. Schicken Sie Ihre Verordnung an den Anbieter. Er sendet Ihnen das Gerät direkt zu.
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Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie einmalig 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.
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Insgesamt gibt es sechs unterschiedliche Gerätetypen für 2 verschiedene Formen der Schlafapnoe.
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