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Verordnet Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Schuheinlagen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese sind abhängig von der Art Ihrer Einlage. Ihr Sanitätshaus nennt Ihnen gern die Höhe der Festbeträge. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent. Das sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Variante, zahlen Sie zusätzliche Kosten selbst.