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Kontakt

Verordnet Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Schuheinlagen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese sind abhängig von der Art Ihrer Einlage. Ihr Sanitätshaus nennt Ihnen gern die Höhe der Festbeträge. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent. Das sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Variante, zahlen Sie zusätzliche Kosten selbst.

Weitere Details

Aktueller Hinweis für Bayern

Die Versorgung in Bayern mit Schuheinlagen, Orthesen, Bandagen, Arm-, Bein- und Brustprothesen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie sind derzeit erschwert. Seit dem 1. April haben viele Betriebe in Bayern den bestehenden Vertrag mit der TK gekündigt. Sollten Sie von einem Sanitätshaus den Hinweis erhalten, dass Sie nur gegen eine Erklärung oder Vorkasse Ihr Hilfsmittel bekommen, können Sie ein anderes Sanitätshaus aufsuchen. Alle aktuellen Vertragspartner finden Sie in unserer Vertragspartner-Suche:    

Vertragspartner-Suche für Hilfsmittel

Finden Sie keinen Vertragspartner, senden Sie bitte alle Unterlagen (Verordnung, Kostenvoranschlag, Erklärung, Schreiben des Sanitätshauses) an unser Fachzentrum Hilfsmittel: 

Techniker Krankenkasse
20906 Hamburg

Wir melden uns bei Ihnen und informieren Sie kurzfristig über die nächsten Schritte.