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Zuzahlung zu HilfsmittelnAlle Versicherten ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel.
Zuzahlung zu Hilfsmitteln
Alle Versicherten ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro für jedes Hilfsmittel. Bei gemieteten Hilfsmitteln zahlen Sie insgesamt nur 10 Euro für die gesamte Dauer der Mietzeit.
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Hierzu gehören zum Beispiel Materialien bei Inkontinenz. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall zehn Prozent je Packung. Sie ist allerdings auf höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf begrenzt.
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Das ist die Summe, die die TK tatsächlich an den Lieferanten für das Hilfsmittel bezahlt. Der Preis kann von dem bewilligten Betrag abweichen, da zum Beispiel die erforderlichen Arbeitsstunden vom Anbieter nur geschätzt werden.
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Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, die auch gesunde Menschen benutzen. Für diesen Anteil des Gegenstands fällt ein Eigenanteil an, der an den Lieferanten des Hilfsmittels gezahlt wird.
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Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten.
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