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Hautkrebs-Früherkennung in Rheinland-Pfalz TK-Versicherte können bereits ab 15 Jahren an einer Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Das Wichtigste in KürzeErkrankungsbereich: Neubildungen der HautUntersuchungen: Hautkrebs-Früherkennung, GanzkörperuntersuchungBehandlungsregion: Rheinland-PfalzZugangsmöglichkeit: bundesweitBitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt. 
Details zur BehandlungWir haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können Sie bereits zwischen 15 und 34 Jahren von den am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen alle 2 Jahre die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen. Die gesetzlichen Hautkrebs-Screenings ohne besondere Regelung beginnen erst ab dem Alter von 35 Jahren.Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet. Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht.Ihre Vorteile auf einen BlickWenn Sie unter 35 Jahre alt sind, können Sie sich alle 2 Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.Sie werden bei der Hautkrebs-Früherkennung nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien untersucht.Hautkrebs kann so früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden.So nehmen Sie teilIhre Teilnahme ist freiwillig.Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine "Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung". Diese geben Sie dort zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Praxis über Ihr Smartphone oder ein Tablet durch Scannen eines QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung elektronisch in den Vertrag einschreiben.BindungsfristWährend der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der Untersuchung.Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
 
So nehmen Sie Kontakt aufAn unserem Versorgungsangebot können Fachärztinnen und -ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatolog:innen) teilnehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Praxis an, ob sie sich an dem Vertrag beteiligt.Fragen zum BehandlungsangebotUnser Team für ambulante Leistungen berät Sie gern:Tel. 040 - 46 06 62 01 90
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr.  8 - 16 Uhr
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