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Hautkrebs-Früherkennung in Nordrhein für unter 35-Jährige TK-Versicherte können bereits ab einem Alter von 15 Jahren an einer Früherkennungs-Untersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Das Wichtigste in KürzeErkrankungsbereich: Neubildungen der HautUntersuchungen: Hautkrebs-Früherkennung, GanzkörperuntersuchungZugangsregion: Nordrhein-Westfalen, NordrheinZugangsmöglichkeit: bundesweitBitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt. 
Details zur UntersuchungDie Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat mit der TK einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können Sie bereits zwischen 15 und 34 Jahren bei den am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen alle 24 Monate die Hautkrebs-Früherkennungs-Untersuchung wahrnehmen.Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet.Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht. Ihre Vorteile auf einen BlickAb 15 Jahren bis zum Alter von 34 Jahren können Sie sich alle 24 Monate auf Hautkrebs untersuchen lassen.Sie werden bei der Hautkrebs-Früherkennung nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien untersucht.Hautkrebs kann so früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden. So nehmen Sie teilIhre Teilnahme ist freiwillig.Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung. Diese geben Sie dort zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Praxis über Ihr Smartphone oder ein Tablet durch Scannen eines QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung elektronisch in den Vertrag einschreiben.BindungsfristFür die Untersuchung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der Untersuchung.Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt aufSie möchten wissen, welche Praxen in Ihrer Nähe an diesem Angebot teilnehmen? Auf der Internetseite unseres Vertragspartners werden die teilnehmenden Ärzt:innen für Hautkrankheiten veröffentlicht, die an diesem Vertrag teilnehmen:www.kvno.deDort finden Sie die "Praxissuche". Zuerst wählen Sie den gewünschten Ort aus und geben als Suchbegriff "Hautarzt" ein.Um zu erfahren, ob die Hautärztin oder der Hautarzt auch unser Angebot erbringt, fragen Sie dort bitte nach.Sie können sich auch direkt an die Kassenärztliche Vereinigung wenden:Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein 
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf

Tel. +49 211 5970 0
kvno.hauptstelle@kvno.deFragen zum AngebotUnser Team für ambulante Leistungen berät Sie gern:Tel. 040 - 46 06 62 01 90
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr.  8 - 16 Uhr
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