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Wer übernimmt die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie? Normalerweise werden die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen - in einigen Fällen auch vom Versorgungsamt, von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit.
In den wenigen Fällen, in denen kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist, übernehmen wir die Kosten, wenn Sie sich in einer Einrichtung behandeln lassen, mit der wir einen Vertrag haben.
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