Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Details
- Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
- In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
- Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Für Teilnehmende am TK-Tarif Krankengeld richtet sich die Dauer des Krankengelds nach dem abgeschlossenen Tarif.