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Krankengeld für Selbstständige
Häufige Fragen
Wenn Sie freiwillig versichert sind und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und oder Vermietung und Verpachtung haben, werden Ihre Beiträge zunächst vorläufig festgesetzt.
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Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnen wir die Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihrem voraussichtlichen Beitrag mit dem TK-Beitragsrechner.
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Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.248,33 Euro im Monat (2025).
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Wenn Sie sich hauptberuflich selbstständig machen, können Sie sich einen Eindruck von Ihrem voraussichtlichen Beitrag mit dem TK-Beitragsrechner machen. Die TK berechnet die Beiträge anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens.
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Übermitteln Sie uns die Änderung am besten mit "Meine TK". Wir ermitteln anhand Ihrer Angaben schnellstmöglich Ihren zukünftigen Beitrag und teilen Ihnen diesen anschließend mit.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu reduzieren - zum Beispiel, wenn Ihr Gewinn stark sinkt oder wenn Sie sich ohne Anspruch auf Krankengeld versichern.
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Nein. Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Ein Einkommensnachweis ist nur erforderlich, falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten.
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Ihr Einkommen können Sie uns in der Regel mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Für die meisten Einkommensarten haben wir die gleichen Kriterien wie die Steuerbehörde.
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Die Höhe der Höchstbeiträge für Selbstständige und Existenzgründer:innen ist abhängig von der Wahl des Krankengeldanspruchs und dem Zuschlag für die Pflegeversicherung. Alle Werte finden Sie in der folgenden Tabelle.
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Als Selbstständige oder Selbstständiger sind Sie freiwillig versichert und zahlen Ihre Beiträge selbst an uns. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist der Bankeinzug. Dann sind Ihre Beiträge immer pünktlich bei uns und Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern. Deshalb ist es am einfachsten, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen.
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Wenn Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind, prüfen wir Ihren Fall individuell. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns unter der Telefonnummer 040 - 460 66 10 10 in Verbindung. Sie können uns Ihre Angaben auch gern online mitteilen.
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