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Wann zahlt mir die TK Kinderkrankengeld?
Damit Sie Kinderkrankengeld von uns bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich hier, bevor Sie Kinderkrankengeld beantragen.Sie können unter folgenden Bedingungen Kinderkrankengeld von uns bekommen:Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r mit Krankengeld-Wahl.Sie können nicht arbeiten, weil Sie Ihr Kind betreuen müssen, und Sie bekommen kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.Sie begleiten Ihr Kind ins Krankenhaus oder in die Reha und Sie können daher nicht arbeiten und Sie erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.Sie sind selbstständig und Sie haben kein Einkommen, weil Sie Ihr Kind betreuen, es ins Krankenhaus begleiten müssen oder in die Reha. Ihr Kind ist gesetzlich versichert.Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre oder hat eine Behinderung und braucht dadurch Hilfe.In Ihrem Haushalt ist niemand, der oder die an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen oder begleiten kann.Sie haben eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder eine Bescheinigung des Krankenhauses, dass eine Begleitung des Kinds notwendig ist.Auszubildende mit KindSie befinden sich in der Berufsausbildung und Ihr Kind ist krank? Dann ist Ihr Arbeitgeber immer verpflichtet, Ihre Ausbildungsvergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen. So ist es im Berufsbildungsgesetz geregelt. Bitte melden Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Sie erreichen unser Team zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.
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