You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Häufige Fragen
Darunter versteht man solche Methoden, deren medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind.Diese Methoden sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Daher dürfen die Krankenkassen hierfür grundsätzlich keine Kosten übernehmen.
Vollständige Antwort
Wir und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur dann Kosten übernehmen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Methode positiv bewertet hat und sie in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde. Dann werden die Kosten direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet.
Vollständige Antwort
Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen wir in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, prüfen können, ob ausnahmsweise Kosten der Behandlung übernommen werden dürfen.
Vollständige Antwort
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie wirksam die einzelnen Methoden sind. Er setzt sich aus den Vertretern der Krankenkassen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhausärzt:innen und Patientenvertreter:innen zusammen.
 
Vollständige Antwort
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft anhand medizinischer Studien, ob die Qualitätsanforderungen für eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt sind.
Vollständige Antwort
Wir prüfen mit Hilfe der Fachgutachter:innen des Medizinischen Diensts, welche vertraglichen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden für die jeweilige Erkrankung geeignet ist. Diese können dann über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Vollständige Antwort
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.