You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Wer trifft die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode in den Leistungskatalog aufgenommen wird?
Wer trifft die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode in den Leistungskatalog aufgenommen wird? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft anhand medizinischer Studien, ob die Qualitätsanforderungen für eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt sind.
Somit werden keine neuen Verfahren zu Lasten der Krankenkassen angewendet, bei denen der Nutzen nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist und die möglicherweise gesundheitlichen Risiken einschließen.Methoden, deren medizinischer Nutzen nicht nachgewiesen ist, schließt der G-BA von der vertraglichen Versorgung aus.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.