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Wann darf die Techniker Kosten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übernehmen? Wir und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur dann Kosten übernehmen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Methode positiv bewertet hat und sie in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde. Dann werden die Kosten direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet.
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