Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie wirksam die einzelnen Methoden sind. Er setzt sich aus den Vertretern der Krankenkassen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhausärzt:innen und Patientenvertreter:innen zusammen.
Weitere Details
Dadurch werden die Methoden mit dem nötigen Fachwissen beurteilt. Auch die Interessen und Bedürfnisse von Patient:innen sind hierbei wichtig, um eine Entscheidung zu treffen.