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Wer prüft die Wirksamkeit der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie wirksam die einzelnen Methoden sind. Er setzt sich aus den Vertretern der Krankenkassen, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Krankenhausärzt:innen und Patientenvertreter:innen zusammen.
 
Dadurch werden die Methoden mit dem nötigen Fachwissen beurteilt. Auch die Interessen und Bedürfnisse von Patient:innen sind hierbei wichtig, um eine Entscheidung zu treffen.
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