StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenPräventionFrüherkennungsuntersuchungen für ErwachseneÜbernimmt die TK die Kosten für das Hautkrebs-Screening?
Übernimmt die TK die Kosten für das Hautkrebs-Screening?
Ja, ab einem Alter von 35 Jahren können Sie das gesetzlich erstattungsfähige Hautkrebs-Screening jedes zweite Jahr durchführen lassen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.Die Mehrleistung der TKTK-Versicherte haben schon ab einem Alter von 15 Jahren (Ausnahmen: Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ab 0 Jahren, Mecklenburg-Vorpommern ab 18 Jahren) alle 24 Monate Anspruch auf Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung.Es muss bei einem Facharzt oder einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder einem Dermatologen oder einer Dermatologin durchgeführt werden, der oder die an einem gesonderten Vertrag teilnimmt. In einzelnen Bundesländern gibt es abweichende Vereinbarungen.Das gesetzliche HautkrebsscreeningAb 35 Jahren können Sie das Screening jedes zweite Jahr durchführen lassen. Es kann von folgenden Personengruppen durchgeführt werden, die an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben:hausärztlich tätige Fachärztinnen oder Fachärzten für AllgemeinmedizinFachärztinnen oder Fachärzte für Haut- und GeschlechtskrankheitenDermatologinnen und DermatologenInternistinnen und Internistenpraktische Ärztinnen und ÄrzteFragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob und was über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann. In den berechtigten Praxen brauchen Sie nur Ihre TK-Gesundheitskarte vorzulegen.Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin? Wir dürfen Ihnen zwar keine Ärztinnen und Ärzte empfehlen, aber eine Hilfe bei der Suche finden Sie im TK-Ärzteführer . Mehr zum Hautkrebs-Screening
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