In der Regel übernimmt die TK die Kosten für das Neugeborenen-Screening. Ausnahme: Bei stationärer Entbindung eines gesunden Kindes werden die Kosten für das Neugeborenen-Screening über die Krankenhauspauschale der Mutter abgegolten und sind somit von der Krankenversicherung der Mutter zu übernehmen.
Weitere Details
Das Hörscreening findet in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes statt, möglichst vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei einer Geburt außerhalb des Krankenhauses, wie zum Beispiel in einem Geburtshaus, findet die das Hörscreening während der U2-Untersuchung statt.