Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Beispiel: Rechnungen für das Kalenderjahr 2021 können wir Ihnen bis zum 31. Dezember 2025 erstatten.
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Wenn Sie die Kostenerstattung statt die Behandlung über die Versichertenkarte gewählt haben
Wohin schicke ich meine Rechnung, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe?