Maßnahme | Höhe der Zuzahlung für Versicherte |
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Ambulante Reha | 10 Euro pro Tag. Dauert die ambulante Reha länger als 42 Tage, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Für manche ambulanten Rehas ist der Rentenversicherungs-Träger zuständig. In diesem Fall besteht keine Zuzahlungspflicht. |
Stationäre Reha | 10 Euro pro Tag. An- und Abreise zählen jeweils als 1 Tag. Dauert die stationäre Reha länger als 42 Tage (6 Wochen), ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. Ist der RV-Träger zuständig, besteht grundsätzlich bis zu 42 Tage Zuzahlungspflicht. |
Anschluss-Heilbehandlung | 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Hierzu werden die Krankenhaus-Zuzahlungen angerechnet, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden. Ebenso angerechnet werden die Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an die Rentenversicherung gezahlt wurden. |