StartseiteVersicherungTK-LeistungsangebotWeitere LeistungenWenn Sie chronisch krank sindIch benötige eine rehabilitative Rückenschule. Übernimmt die TK die Kosten?
Ich benötige eine rehabilitative Rückenschule. Übernimmt die TK die Kosten?
Ja, wir beteiligen uns an den Kosten. Sie brauchen dafür eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit und unsere Kostenzusage.Wichtig ist, dass die Rückenschule von qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt wird. Dann erstatten wir Ihnen im Anschluss die Kosten von bis zu zwölf Kurseinheiten von jeweils 60 bis 90 Minuten. Sie bekommen grundsätzlich 85 Prozent der Kurskosten, maximal 75 Euro pro Kurs.Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir die gesamten Kurskosten, ebenfalls maximal 75 Euro.Wir beteiligen uns an einer Wiederholung der rehabilitativen Rückenschule, wenn diese medizinisch notwendig ist und frühestens zwölf Monate nach dem Ende des vorangegangenen Kurses durchgeführt wird.Bevor es losgeht - der AntragDamit wir die Kostenübernahme prüfen können, senden Sie uns die Bescheinigung zusammen mit Angabe des Anbieters vor Beginn der Schulung an die Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse, 20905 HamburgSo erhalten Sie den Zuschuss zur rehabilitativen RückenschuleFür die Erstattung schicken Sie bittedie Originalrechnung,die Original-Teilnahmebescheinigung,die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit unddie aktuelle Bankverbinungan die oben genannte Adresse.
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