You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Widersprüche gegen Entscheidungen der TK Ich bin mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Ich bin mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden. Was kann ich tun? Wenn Sie mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden sind (zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben und damit ein sogenanntes Widerspruchs-Verfahren einzuleiten. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Widerspruch unzulässig.
Schnellzugriff Wie erhebe ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der TK? Im Widerspruchs-Verfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der TK-Entscheidung überprüft. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung der TK bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid durch einen ehrenamtlichen  Widerspruchs-Ausschuss  der TK erlassen. Der Widerspruchs-Ausschuss - bestehend zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern - ist die einzige Stelle, die Ihren Widerspruch abschließend entscheiden kann.Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchs-Verfahren die Möglichkeit, die Entscheidung der TK vor einem Sozialgericht klären zu lassen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.