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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Widersprüche gegen Entscheidungen der TK Wie erhebe ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der TK?
Wie erhebe ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der TK? Wir brauchen ein Dokument, auf dem Sie schriftlich vermerkt haben, wogegen Sie Widerspruch einlegen wollen. Sie müssen dieses Dokument mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift versehen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. 
Postalisch oder persönlichPer Post können Sie Ihren Widerspruch an folgende Adresse senden:Techniker Krankenkasse
20901 Hamburg
Optional können Sie für Ihren Widerspruch diese Vorlage nutzen:  Vorlage Widerspruch ( PDF, 592 kB) Persönlich können Sie Ihren Widerspruch in einer unserer  Kundenberatungen erheben.Elektronisch in schriftformersetzender FormSie können uns Ihren Widerspruch auch über Mein Justizpostfach senden, mit dem Sie sicher mit Behörden wie zum Beispiel der Techniker Krankenkasse kommunizieren können. Um "Mein Justizpostfach" nutzen zu können, brauchen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Falls Sie noch kein Nutzerkonto besitzen, können Sie sich über die Webseite der BundID eines einrichten.Den Weg über normale E-Mail-Adressen oder per Fax können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht anbieten.Weitere Formalien sind für einen formwirksamen Widerspruch nicht zu beachten. Hinweise zur Formulierung des WiderspruchsSie können selbst auch dafür sorgen, dass Ihr Widerspruch möglichst schnell und umfassend von uns bearbeitet werden kann:Machen Sie deutlich, was genau der Punkt ist, dem Sie widersprechen wollen.Begründen Sie Ihre Einschätzung.Legen Sie die für die Beurteilung des Widerspruchs wichtigen Unterlagen bei, wie z. B. ärztliche Berichte und Krankenhausberichte oder medizinische Gutachten.So ersparen Sie sich eventuelle Rückfragen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.