Wichtig: Übermittelte Widersprüche per E-Mail oder Fax können wir leider nicht akzeptieren. Das hat rechtliche Gründe. Sollten Sie uns Ihren Widerspruch über diese Kanäle übermitteln, werden wir Sie bitten, ihn noch einmal formgerecht zu erheben. Sollte dies nicht erfolgen, müssen wir den Widerspruch als unzulässig zurückweisen.Widerspruch schriftlich per Post einlegenSchreiben Sie auf, gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen möchten. Unterschreiben Sie den Widerspruch handschriftlich.Schicken Sie uns Ihren Widerspruch per Post an:Techniker Krankenkasse
20901 HamburgSie können auch unsere Vorlage für den Widerspruch nutzen: Vorlage Widerspruch (
PDF, 592 kB)
Verschlüsselt über MeinJustizpostfach oder das elektronische AnwaltspostfachSie können uns Ihren Widerspruch auch über Mein Justizpostfach senden. Wenn Sie diesen Weg nutzen, brauchen Sie keinen unterschriebenen Widerspruch, sondern erledigen Ihr Anliegen vollständig online. Wichtig ist: um MeinJustizpostfach nutzen zu können, brauchen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Falls Sie ein solches noch nicht haben, müssen Sie es sich erst einrichten. Dies können Sie über die Webseite der BundID machen.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können mit uns unkompliziert über das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren und Widerspruch erheben.Widerspruchs-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)Sie können Ihren Widerspruch auch komplett digital senden, wenn Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung unterschrieben ist.Dafür ist eine vorherige Identifizierung (z. B. Video-Ident, Post-Ident oder eID-Funktion des Personalausweises) und ein qualifiziertes Zertifikat notwendig. Dieses erhalten Sie bei einem gesonderten Vertrauensdiensteanbieter. Nur mit einer solchen qualifizierten elektronischen Signatur dürfen wir Ihren Widerspruch ohne handschriftliche Unterschrift akzeptieren.Wichtig: Eine eingescannte, als Bild eingefügte Unterschrift sowie eine einfache "digitale" Unterschrift ist keine QES und reicht rechtlich nicht aus.Vor Ort in einer KundenberatungSie können Ihren Widerspruch auch persönlich in einer unserer TK
Kundenberatungen aufnehmen lassen. Dort sagen Sie uns, wogegen Sie sich weshalb wenden wollen und wir schreiben es für Sie auf. Anschließend unterschreiben Sie den Ausdruck direkt vor Ort.Hinweise zur Formulierung des WiderspruchsSie können selbst auch dafür sorgen, dass Ihr Widerspruch möglichst schnell und umfassend von uns bearbeitet werden kann:Machen Sie deutlich, was genau der Punkt ist, dem Sie widersprechen wollen.Begründen Sie Ihre Einschätzung.Legen Sie die für die Beurteilung des Widerspruchs wichtigen Unterlagen bei, wie z. B. ärztliche Berichte und Krankenhausberichte oder medizinische Gutachten.So ersparen Sie sich eventuelle Rückfragen.