Kieferorthopädische BehandlungWenn eine kieferorthopädische Behandlung ansteht, kommen viele Fragen auf: Welche Kosten kommen auf mich zu? Und wie gehe ich am besten vor? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Häufige Fragen zum Ablauf
Beim 1. Termin klären Sie mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden, ob und welche Behandlung Sie brauchen.
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Die kieferorthopädische Praxis informiert uns elektronisch über den Kassenwechsel. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
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Teilen Sie uns vorab den Grund des Wechsels sowie den Namen und Adresse der neuen Praxis mit. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an ambulant@tk.de .
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Häufige Fragen zu den Kosten
Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin beurteilt anhand von 5 Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlen wir die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die medizinisch notwendige Behandlung. Zusätzliche Leistungen zahlen Sie selbst.
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Sind Sie zu Beginn der Behandlung älter als 18, übernehmen wir die Kosten nur, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist.
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Wir übernehmen alle medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen. Zusatzleistungen zahlen Versicherte in der Regel selbst. In bestimmten Fällen beteiligen wir uns aber an den Kosten. Lassen Sie sich von Ihrer Praxis zu allen Optionen ausführlich beraten.
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Nach dem Ende der Behandlungs- und Stabilisierungsphase bestätigt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Therapie. Danach reichen Sie uns den Erstattungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen ein.
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